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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.01.2013

Ines Schiebler

Hainkopsweg 13

30938 Burgwedel                                                                     (im Folgenden Fotografin genannt)

 

Allgemeines

  • Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge.
  • Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  • „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe, technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen 

Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte

  • Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  • Vorschläge des Kunden oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
  • Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen und vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das dauerhafte Nutzungsrecht zur privaten Nutzung übertragen.
  • Die Fotografin bleibt in jedem Fall – auch wenn durch gesonderte schriftliche Vereinbarung das ausschließliche Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen werden sollte – berechtigt, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden, hierzu zählt insbesondere auch die Nutzung im Internet.
  • Nutzungsrechte, die vom Auftraggeber für nicht private Zwecke genutzt werden sollen, sind separat honorarpflichtig zu behandeln.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einwilligung der Urheberin, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  • Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars

an den Fotografen.

  • Bei der Verwertung und Verbreitung der Lichtbilder muss die Fotografin als Urheberin der Lichtbilder genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
  • Der Auftraggeber tritt das Recht am eigenen Bild an die Fotografin ab.

Bildbearbeitung

  • Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Vergütung, Rücktritt und Eigentumsvorbehalt

  • Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als bindend, wenn der Auftrag schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Zusagen/Nebenabreden des Auftraggebers sind ebenso bindend.
  • Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  • Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber kann jederzeit durch schriftliche Erklärung ggü. der Fotografin erfolgen. Maßgeblich für die anfallenden Stornokosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Fotografin. In jedem Fall steht der Fotografin – unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen – nachfolgende pauschale Entschädigung zu : bis zum 45. Tag vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung 40 %, mdst. € 25,00, vom 44. bis zum 30. Tag vor Beginn 50 %, vom 29. bis zum 15. Tag vor Beginn 70 % sowie bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn oder Nichterscheinen des Auftraggebers 100 % des vertraglich vereinbarten Honorars.
  • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig)Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann die Fotografin die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  • Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgehalten wurden.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
  • Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Haftung und Gewährleistung

  • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  • Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Jedwede Haftung für etwaigen Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Fotografin haftet nicht für verloren gegangene Daten durch Viren, Trojaner u.ä. Ebenso nicht, wenn Arbeitsmaterial wie Speicherkarten, Computer etc. den Verlust begründen
  • Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  • Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  • Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung durch Dritte, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fotografin ermöglicht wurden. Für hieraus eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten übernimmt die Fotografin ebenfalls keine Haftung.

Leistungsstörungen

  • Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Streik, behördlicher Anordnung, Feuer, Wasser- und Sturmschäden etc., nachweislicher Krankheit der Fotografin, Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers sowie jegliche Umstände, die nicht der Fotografin zuzurechnen sind, hat die Fotografin nicht zu vertreten und berechtigt die Fotografin dahingehend das Erbringen der vereinbarten Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben.
  • Die Fotografin wird Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und Krankheit in zumutbarer Art und Weise anzeigen. Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers bei einer der Fotografin zuzurechnenden Verzögerung oder Ausfall des Termins, die die Fotografin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, auf einer angemessenen Minderung des vereinbarten Preises oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Fertigstellung der Leistung durch die eingetretenen Umstände keinen Wert hätte. Die Fotografin übernimmt jedoch keine Haftung für hieraus entstehende Schäden oder Ersatzleistungen.
  • Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Datenschutz

  • Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, Thönse/Burgwedel.
  • Gerichtsstand ist der zuständige Gerichtsstand der Fotografin, Burgwedel.
  • Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einzelnen Bedingungen dieser AGB berührt die übrigen Bedingungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bedingung tritt hilfsweise die einschlägige gesetzliche Bestimmung, die der wirtschaftlichen Wirkung der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.